Leistungen
Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Unsere Leistungen der Finanzbuchhaltung werden gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz erbracht. Dies umfasst:
- Sortieren und Ordnen der Buchhaltungsunterlagen
- Kontieren der Buchhaltungsbelege
- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung (Offene-Posten-Liste)
- Führen des Kassenbuches
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Archivierung der Kontenblätter zur Weitergabe an Ihren Steuerberater
- Hol- und Bringservice
- Aufholung von Buchungsrückständen