Leistungen

Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Unsere Leistungen der Finanzbuchhaltung werden gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz erbracht. Dies umfasst:

 

  • Sortieren und Ordnen der Buchhaltungsunterlagen
  • Kontieren der Buchhaltungsbelege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung (Offene-Posten-Liste)
  • Führen des Kassenbuches
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Archivierung der Kontenblätter zur Weitergabe an Ihren Steuerberater
  • Hol- und Bringservice
  • Aufholung von Buchungsrückständen